(beinhaltet: Fällen, Entasten, Entrinden, Aushalten einschl. Vermessen und Sortenbilden sowie Hacken des Holzes)1 )
- Geeignete Technik und geeignete Sicherheitsausrüstung - Forsttauglichkeit, möglichst FPA-geprüft, sorgfältige
Wartung und Pflege, technisch einwandfreie Meß- und Hilfsgeräte
- Umweltschonung - sicheres Befüllsystem, biol. abbaubare Kettenschmierstoffe sowie Hydraulikflüssigkeiten
und bodenschonende Bereifung (je nach Herstellervorgabe), ausreichende Vorkehrungen für Ölhavarien
- Qualifikation, erforderliche Ausbildung/Berufs- Erfahrung
- Schutzausrüstung - persönliche Schutzausrüstung vorschriftsmäßig getragen
- Verkehrs- und Betriebssicherheit der Maschinen - Einhaltung Gerätesicherheitsgesetz, StVZO, UVV
- Absicherung der Arbeitsorte - Warnschilder, Absperrung
- Fachgerechte Fälltechnik - Einhaltung UVV, minimale Stockhöhe, Eingriffvorgaben eingehalten
- Vermeidung unnötigen Befahrens der Arbeitsfläche - Einhaltung der Rückelinien
- Vermeidung von Schäden am verbleibenden Bestand, Boden, Gräben und Wegen - keine Rindenverletzungen im
Bestand, Arbeitslinien einhalten, Gräben freihalten, Wege abziehen
- Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsort - ordnungsgemäße Abfallentsorgung
(beinhaltet: Bewegen des Holzes vom Fällort zum Lagerort an der Waldstraße) 1 )
- Geeignete Technik und geeignete Sicherheitsausrüstung - fachlich geprüft nach dem Stand der Technik, technische Überwachung, sorgfältige Wartung und Pflege
- Umweltschonung - sicheres Befüllsystem, biologisch abbaubare Hydraulikflüssigkeit und bodenschonende Bereifung (je nach Herstellervorgabe), ausreichende Vorkehrung für Ölhavarien
- Qualifikation, - erforderliche Ausbildung
- Schutzausrüstung, - persönliche Schutzausrüstung vorschriftsmäßig getragen
- Absicherung der Arbeitsorte - Warnschilder, Absperrung
- Vollständige Rückung - restlose Bringung
- Vermeidung von Rückeschäden und Wundbehandlung - geringstmögliche Stammbeschädigung
- Vermeidung des Befahrens der Arbeitsfläche - Rückelinieneinhaltung
- Vermeidung von Schäden am Boden, an Gräben, Wegen etc. - keine Fahrspuren außerhalb der Rückegasse, Gräben freihalten, Wege erhalten/abziehen
- Fachgerechtes Poltern - vorgegebene Polterplätze einhalten; bündig, abrollsicher und sauber poltern
- Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsort - ordnungsgemäße Abfallentsorgung
1) gekürzter Überblick - vollständige Regelungen siehe Allgemeine und Besondere Güte- und Prüfbestimmungen RAL GZ 244/1 und 244/2, erhältlich bei der Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V.
Quelle: Gütegemeinschaft Wald- und Landschaftspflege e.V.